Wir freuen uns, dass Sie an unserem Hobbyisten Camp und Deckenhandel teilnehmen möchten. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Veranstaltungsgelände verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten.

Im Interesse und zur Sicherheit aller anwesenden Teilnehmer werden Sie höflich gebeten, die nachfolgenden Regeln zu beachten und darüber hinaus alles zu vermeiden, was die Lager-Gemeinschaft stören könnte.

LAGERORDNUNG DER OLD MELLE TRADING DAYS Stand: Januar 2024

1.Anmeldung & Aufbau

Bitte melden Sie sich nach Ihrer Ankunft gleich an der Kasse an. Sowohl Übernachtungsgäste, als auch Tagesgäste, sind verpflichtet ihren Besuch anzumelden und unterliegen einer Besuchergebühr.

Nach der Ankunft wird Ihnen ein Lagerplatz zugewiesen.

Der Aufbau ist täglich in der Zeit von 07.00- 09.30 Uhr und nach 18.00 möglich. Am Aufbautag ganztägig. Dazwischen ist es nicht möglich mit dem Auto das Gelände zu befahren, aber es gibt Handwagen oder Karre zum Gepäck Transport. Der Abbau am Sonntag beginnt um 10.00 Uhr.

Ein vorzeitiges Abreisen muss mit der Veranstaltungsleitung abgestimmt werden. Wir planen alle erforderlichen Einrichtungen (Toiletten, Duschen, etc.) und Versorgungsmaßnahmen (Strom, Holz, Wasser, etc.) gemäß der eingegangen Anmeldungen für die gebuchten Tage. Eine Rückzahlung der Gebühren für den Anmeldezeitraum bei einer vorzeitigen Abreise ist daher nicht möglich.

2. Fahrzeuge

Das Befahren des gesamten Lagergeländes mit Kraftfahrzeugen aller Art ist ausschließlich in den dafür vom Veranstalter freigegebenen Zeiten erlaubt. Alle Fahrzeuge dürfen das Veranstaltungsgelände nur im Schritt-Tempo befahren. Ausgenommen hiervon sind Notfälle oder notwendige Arbeitsverrichtungen des Veranstalters. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Ausnahme: Kutschen und Pferde haben IMMER Vorfahrt.

Bitte stellen sie Ihre Fahrzeuge nur auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen ab. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere solche, die Feuerwehr und Rettungswege beeinträchtigen, müssen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit kostenpflichtig abgeschleppt werden.

3. Feuerstellen und Gräben

Da das Lager auf Weidegrund stattfindet, muss bei der Einrichtung von Feuerstellen unbedingt die Grasnarbe zwecks Wiederverwendung mit einer Fläche, die mindestens der Größe der Feuerstelle entspricht, ausgehoben werden und am letzten Tag des Aufenthalts wieder in die entsprechende Stelle eingesetzt werden. Das Ziehen von Gräben ist verboten. Bei Missachtung dieser Anordnung wird eine Strafgebühr von € 20,– erhoben, die dem Besitzer der Weidefläche zukommt.

4.Sauberkeit

Müll und Essensreste bitte sammeln und in einem geschlossenen Beutel abgeben. Die Entsorgung von Sperrmüll oder Grob Müll ist grundsätzlich nicht möglich, fremd deponieren ist strengstens untersagt. Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen, die während Ihres Aufenthalts auf dem Platz anfallen. Der Standplatz ist sauber zu halten.

Mobile Toiletten und Abwässer aus Wohnwagen und Wohnmobilen müssen aufgefangen und entsorgt werden. Es ist strengstens untersagt, Abwässer direkt in die Erde zu leiten.

Wir bitten Sie, die Sanitäranlagen pfleglich zu benutzen und im Sinne einer gemeinsamen Nutzung mit anderen Lagerteilnehmern sauber zu hinterlassen. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter. Der Platz ist in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.

Da die Camp Flächen als Weideland genutzt werden, bitten wir insbesondere auch auf Zigarettenkippen und Kleinmüll zu achten, den die Tiere später versehentlich fressen könnten.

5. Waffen

Das Führen von Waffen ist auf dem Lagergelände erlaubt, sofern diese nicht geladen und so gesichert sind, dass sie weder für den Besitzer, noch für andere Teilnehmer oder Besucher eine Gefahr darstellen. Das Lagern und Mitführen von scharfer Munition, Schießpulver und anderen explosiven Stoffen ist strengstens untersagt. Auch, wenn wir uns zeitlich im „Wilden Westen" bewegen, sind dennoch alle heute geltenden öffentliche Auflagen, Verordnungen und Gesetze zu beachten und einzuhalten.

6. Hunde

Hunde dürfen innerhalb des Geländes (ohne Ausnahme) nur an der Leine geführt werden. Für Hunde welche gegen Mensch und Tier zu Aggressivität neigen besteht Maulkorbpflicht!!! Bei Zuwiderhandlung macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch. Hundekot ist vom Hundehalter bzw. Hundeführer sofort zu entfernen.

7. Bekleidung

Wir weisen darauf hin, dass auf dem Camp Gelände zu jeder Zeit ausschließlich authentische Kleidung (AUCH KINDER) zu tragen ist. Ausgenommen sind nur Tagesgäste an den öffentlichen Tagen.

8. Allgemeines

Ab 23:00 herrscht Nachtruhe. Ab dann ist besondere Rücksicht auf die Zeltnachbarn zu nehmen. Für unserer aller Sicherheit sind bei Dunkelheit im Bereich der zum Weg verlaufenden Abspannungen Beleuchtungen (Öllampen oder Laternen mit Kerze) aufzustellen.

Des Weiteren ist ein Wasservorrat zur Brandbekämpfung bereit zu stellen. Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch ihre Kinder diesbezüglich auf.

9. Hausrecht

Allen Weisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Lagerplatz und im Interesse der Lagergäste erforderlich erscheint. Zuwiderhandlungen gegen die Lagerordnung können mit einem sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände ohne Erstattung der Teilnahmegebühren geahndet werden.

10. Haftung

Die Benutzung aller Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden. Bogenbahn, Axtwurfstand und andere gesperrte Flächen sind aus Sicherheitsgründen ständig und ausnahmslos freizuhalten!

Diese Platzordnung ist ab dem 25.10.2022 gültig.

OLD MELLE TRADING COMPANY, Dirk Bohr