Regelungen für den Deckenhandel (Flohmarkt)

der Old Melle Trading Days

Stand: Januar 2015

Vorwort

Wir möchten alle einen interessanten und besonderen Flohmarkt erleben. Die meisten Besucher sind sehr mit dem Hobby verwachsen und haben ein gutes Gespür dafür, welche Waren angemessen und passend für eine solche Veranstaltung sind. Zu diesen Personen gehören sicher auch Sie.

Für alle weniger Verständigen müssen wir leider ein Regelwerk aufstellen, das regelt, welche Waren wie angeboten werden dürfen. Trotz all der Verbotsregelungen ist dies jedoch nur ein Regelwerk, wie es für jeden anderen Flohmarkt auch gilt. Wir möchten so wenig wie möglich reglementieren, müssen jedoch sicherstellen, dass die Veranstaltung rechtlich abgesichert ist und die Angebote thematisch in die von uns dargestellte Zeit passen. Dies ist uns ein besonderes Anliegen. Wir bitten um Verständnis und stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Marktordnung für alle Teilnehmer am Deckenhandel (Flohmarkt)

Der Deckenhandel (Flohmarkt) kann grundsätzlich an allen Tagen der Veranstaltung von allen Teilnehmern des Lagers kostenlos betrieben werden, wenn der Handel keinen gewerblichen Charakter hat.

Gewerblicher Handel ist vor der Veranstaltung anzumelden und ist kostenpflichtig. Für alle gewerblichen Händler und Verkäufer gelten die REGELUNGEN ZUM GEWERBLICHEN HANDEL UND VERKAUF BEI DEN OLD MELLE TRADING DAYS in der jeweils neuesten Fassung.( Händlerordnung ).

Bei Verkauf von mehreren mehrfach feilgebotenen Artikeln wird ein gewerblicher Verkauf angenommen. Dieser fällt daher in das Gewerberecht, welches einer gewerblichen Genehmigung bedarf.

Für alle Handelswaren gilt, dass sie thematisch zur Veranstaltung und zur dargestellten Epoche passen sollen. Der Deckenhandel der OLD MELLE TRADING DAYS ist schwerpunktmäßig ein Handwerks-, Antik- und Trödelmarkt,

Neuware und Sonderstände (z. B. Spezialverkauf, Lebensmittel, Imbiss, etc.) sind daher nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt. Insbesondere der Verkauf von Lebensmitteln ist ohne Genehmigung strikt untersagt. In jedem Fall gilt: Der Verkäufer ist für die Einholung sämtlicher etwaig erforderlicher Genehmigungen (z.B. aus Gewerbeordnung, Reisegewerbekarte) allein verantwortlich. Der Aussteller haftet allein dafür, dass an seinem Verkaufsstand sämtliche gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (z.B. Unfallverhütung, Feuerschutz) eingehalten werden.

Sämtliche „Chinawaren" oder moderne Textilien minderer Qualität sind auf allen anderen Märkten ausreichend vertreten und bei den OLD MELLE TRADING DAYs generell nicht erwünscht. Sollten sie moderne Waren und Plastikwaren verkaufen wollen, sprechen Sie uns bitte vor der Veranstaltung an, so sparen Sie sich unnötige Wege, da wir Sie aller Voraussicht nach nicht als Händler auf unserem Veranstaltungsgelände berücksichtigen können.

Das Feilbieten oder der Verkauf von lebenden Tieren und Waren, deren Verkauf gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen oder die eine Gefährdung und/oder Belästigung der Besucher darstellen, sind nicht zugelassen. Dazu gehören insbesondere  genehmigungspflichtige Schuss-, Hieb- und Stichwaffen laut Waffengesetz oder Drucksachen, Darstellung, sowie sonstige Artikel, die den Krieg oder Nationalsozialismus verherrlichen. Ebenso sind Waren mit pornographischen Darstellungen in Schrift, Bild, Film und Ton verboten. Ebenfalls verboten sind: Das Anbieten von Raubkopien (Filme, Musik, Computer-Software, PC- und Konsolenspiele) und/oder Bildträger ohne Jugendfreigabe oder offizielle Alterskennzeichnung und nicht im Gebiet des EWR lizenzierte Daten, Ton oder Filmträger. Verboten ist der Verkauf von Waren mit gefälschtem Markennamen oder Markenzeichen (z. B. Markenuhr-Imitationen, Imitationen von Markenkleidung usw.).

Sollten durch den Veranstalter oder seine Vertreter Verstöße gegen die hier genannten Regeln entdeckt werden, so ist den Anweisungen des Veranstalters und dessen Vertretern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können in letzter Konsequenz eine Aufforderung zur Schließung des Standes und/oder ein Platzverweis nach sich ziehen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung am Ausstellungsgut, weder für Schäden noch für Verluste. Ebenso wird keine Haftung übernommen für Schäden oder Verluste, die durch Störung der Stromzufuhr, der allgemeinen Beleuchtung, Heizung, Reinigung und durch höhere Gewalt entstehen.

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters gegenüber Ausstellern und Besuchern ist ausgeschlossen, außer bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der vom Aussteller oder Besucher eingebrachten Sachen/Waren.

Alle Marktteilnehmer haften für die bei der Benutzung des Marktes entstehenden Schäden, die von ihnen oder ihren Mitarbeitern verursacht werden. Ansprüche aller Art gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Mit dem Betreten/Befahren des Marktgeländes gilt diese Marktordnung als anerkannt, sie ist an den Kassen einsehbar und erhältlich.

OLD MELLE TRADING COMPANY

Dirk Bohr